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AGB

§1 Vertragsgegenstand
Der Klient nimmt eine oder mehrere Sitzungen in Anspruch, die dem Zwecke der Gesundheitsvorsorge (Primärprävention), der Entspannung, des Geistigen Heilens und/oder der Persönlichkeitsentwicklung dienen. Medizinische Diagnosen, Beratungen oder Behandlungen sind kein Teil der Energiearbeit. Die Energetikerin hat keine Medizinkenntnisse und ärztliche Fertigkeiten.


§2 Honorar, Zahlung und Kostenerstattung
Die Vergütung bemisst sich nach dem Zeitaufwand. Der Energetiker erhält eine Vergütung in Höhe von 85 Euro pro Sitzung. Eine Anwendung dauert 60 Minuten. Dabei gilt bei Mehraufwand ein Preisaufschlag von 5 Euro pro 10 Minuten.
Das Honorar ist am Tag der Sitzung in bar fällig und wird mit einer Quittung laut Kleinunternehmerregelung (§19 UStG) belegt. 


§3 Aufklärung/Hinweise
Es folgt vor der Sitzung ein Hinweis, dass die Anwendung keinen ärztlichen, heilpraktischen, psychotherapeutischen oder physiotherapeutischen Ersatz bietet. Die Energetikerin lehnt die Arbeit von Heilpraktikern und Schulmedizinern nicht ab. Die Energetikerin gibt kein Heilversprechen ab.

Heilkunde im gesetzlichen Sinne ist nicht Teil einer Anwendung. Eine Anwendung gilt nicht als Ersatz einer ärztlichen oder anderweitigen Behandlung. Eine energetische Anwendung soll nur begleitend und unterstützend in Anspruch genommen werden, nicht als die einzige Herangehensweise betrachtet werden. Eine Anwendung ist kein Grund dafür, notwendige Medikamenteneinnahme zu unterbrechen oder gar nicht erst anzufangen. Der Klient teilt der Energetikerin Allergien oder bestehende Krankheiten mit, wenn dieses Wissen für eine Anwendung förderlich ist. 

 

§4 Ausfallhonorar

Ein Ausfallhonorar muss nicht bezahlt werden, wenn der Klient den Termin mindestens 24 Stunden vorher telefonisch oder per E-Mail absagt. Ist dies nicht der Fall, ist der Klient der Energetikerin die volle Stundenvergütung schuldig.

§5 Schweigepflicht

Die Energetikerin ist der Schweigepflicht nur entbunden, wenn der Klient eine Schweigepflichtentbindung unterschreibt. Ansonsten gilt, dass die Energetikerin all ihr Wissen über den Klienten nicht weiterträgt und vertrauensvoll und stillschweigend mit den Informationen umgeht. 


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